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SG Braunschweig S 54 KR 103/21

Kernpunkte: Die Krankenkasse ist nicht berechtigt, nur den „unstrittigen Teil“ einer Rechnung als eine Art Vorauszahlung zu leisten und den „strittigen Teil“ zurückzuhalten (Rn 26-42). Die Kasse ist bei Zweifel an die Richtigkeit der Rechnung verpflichtet, den MD einzuschalten (Rn…