Bundessozialgericht B 1 KR 10/19 R
Kernpunkte:
Eine Rechnungsänderung nach Ablauf des Jahres, folgend auf das Jahr der Rechnungslegung ist nach Treu und Glauben ausgeschlossen.
Eine Kasse muss dem Krankenhaus Rechnungsfehler, wie vergessene Kodes, nicht melden, außer es handelt sich um einen offensichtlichen, ins Auge springenden…