Sächsisches Landessozialgericht L 1 KR 22/16
Kernpunkte:
Eine verzögerte Behandlung aus organisatorischen Gründen kann nicht zu Lasten der Kasse gehen.
Eine OP, die wegen Notfalleingriffen verschoben wird, begründet keine Überschreitung der unteren Grenzverweildauer (uGvd).
Sächsisches Landessozialgericht
Urteil vom 18.12.2019
(nicht rechtskräftig)
Sozialgericht Leipzig…