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Thüringer Landessozialgericht L 6 KR 532/12

Kernpunkte: Pseudomonas aeruginosa als Superinfektion eines Ulcus cruris ist nicht die Ursache der Erkrankung, sondern eine Folge der Ulcus-Entstehung. Daher ist B96.5! nicht kodierfähig. Das gilt, obwohl der Pseudomonas die Ulcusheilung verzögert.   Thüringer Landessozialgericht Urteil vom 16.12.2014 (rechtskräftig) Sozialgericht…