Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 16 KR 395/16
Kernpunkte
Die Bezahlung eines „unstrittigen Betrags“ – unter Zugrundelegung eines fiktiven Behandlungsablaufs – als vorläufigen Abschlag, während die Rechnung geprüft wird -, ist rechtswidrig. Auch § 7 Abs. 2 Satz 4 der PrüfvV 2014 beschreibt keinen Anspruch auf einen „unstrittigen…