Alle Beiträge mit den Schlagwort »Verlegungsabschläge«:

Bundessozialgericht B 1 KR 4/22 R

Kernpunkte Eine Verlegung zwischen Akutkrankenhäusern aus zwingenden medizinischen Gründen (z. B. Aufwärtsverlegung wegen fehlenden Versorgungsauftrags für erforderliche Behandlung) ist immer und unabhängig von eventuellen Mehrkosten erlaubt. Die Kasse übernimmt dabei die Fahrkosten (§ 60 Abs. 2 Nr. 1 SGB V).…

Hessisches Landessozialgericht L 1 KR 275/18

Kernpunkte:   Das Krankenhaus übernahm einen Patienten als Verlegung. Der Aufenthalt im verlegenden Krankenhaus dauerte weniger als 24 Stunden. Es wurde eine „Verlegungsfallpauschale“ abgerechnet, bei der keine Verlegungsabschläge berechnet werde dürfen. Aufgrund der kurzen Verweildauer verlangte die Kasse die Berechnung…