Landessozialgericht Baden-Württemberg L 11 KR 936/17
Kernpunkte:
Eine Begründung für die stationäre Behandlungsnotwendigkeit ist nicht erforderlich, wenn die Kodierung schon nahelegt, dass die Behandlung nicht ambulant erfolgen konnte. Das Gericht nennt als Beispiel die Kodierung von OPS, die nicht im AOP-Katalog aufgeführt werden.
Der Zugang eines…