Bundessozialgericht B 1 KR 32/22 R
Das Aufnahmedatum des in Rede stehenden Falles lag im Jahr 2015.
Die Krankenkasse zahlte 2015 eine Aufwandspauschale von 300 Euro nach einer sachlich-rechnerischen MDK-Prüfung, die keine Rechnungsminderung ergab. Fast vier Jahre später rechnete sie diesen Betrag gegen eine unstreitige Vergütungsforderung…
