Aufwandspauschale bei Entbindungen – Es ist amtlich
Seit Jahren streiten sich Krankenhäuser und Krankenkassen über die Aufwandspauschale bei Entbindungen: Die 300 Euro sollten bei Fallprüfungen, die Entbindungen betreffen, vielleicht nicht bezahlt werden.
Da die “Entbindungsanstaltspflege” in der Reichsversicherungsordnung (RVO) und nicht im Sozialgesetz (hier: SGB V) geregelt…