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Bundessozialgericht B 1 KR 10/12 R

Kernpunkte: Die Prüfung eines Verlängerungsantrags löst keine Aufwandspauschale aus, weil keine Rechnungsminderung das Ziel der Prüfung war, sondern die entscheidung, ob eine Behandlungsverlängerung medizinisch erforderlich ist. Die Prüfung einer Zwischenrechnung löst dagegen ggf. eine Aufwandspauschale aus. Siehe auch B 1…