Stresstest Strukturprüfung

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Es wird Ernst! Im Jahr 2021 müssen wir alle unsere Strukturprüfungen beim MDK beantragen. Ab 2022 dürfen nur noch geprüfte Komplexbehandlungen abgerechnet werden, so will es das Gesetz: §275d SGB V. Der MD Bund (früher MDS), soll genau beschreiben, wie eine solche Prüfung ablaufen soll. Leider hat er das bis jetzt nicht getan (um die Überraschung nicht zu verderben, wahrscheinlich). Wir kennen nur einen Entwurf, der schlanke 340 Seiten lang ist. Die DKG hat eine Stellungnahme dazu abgegeben.

Inhaltlich kritisiert die DKG für ihre Verhältnisse recht gnädig und mehr im Detail. Daher ist anzunehmen, dass keine große Änderungen mehr vorgenommen werden: Die Würfel sind wohl gefallen.

Stress-Test

Von der Erteilung der Bescheinigung des MDK hängt viel ab: Die Existenz mancher Abteilung und möglicherweise des ganzen Krankenhauses liegt in der Waagschale.

Wir bieten Ihnen eine Trockenübung unter realistischen Bedingungen an: Der Stress-Test. Erfahren Sie mehr darüber!

Der Entwurf

Bis jetzt wissen wir Folgendes:

  • Antragstellung

    • Krankenhäuser sollen die Prüfung so früh wie möglich beantragen (natürlich erst wenn die Richtlinie endlich in Kraft tritt)
    • Der Antrag wird beim zuständigen medizinischen Dienst gestellt
    • Der Antrag muss spätestens am 30. Juni beim MD vorliegen (bei neuen Leistungen bis zum 30. September)
  • Unterlagen

    • Der MD Bund stellt eine Liste mit erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, diese sind bei Antragsstellung vorzuhalten
    • Zu diesen Anlagen gehören beispielsweise Dienstpläne und Selbstauskunftsbögen
    • Nach Aufforderung hat das Krankenhaus 10 Tage Zeit die angeforderten Unterlagen zu übermitteln
    • Sollte die Lieferung nicht vollständig sein, bekommt das Krankenhaus eine Nachfrist von weiteren 10 Tagen
    • Bei einer Vor-Ort-Prüfung kann der MD bestimmen, dass die Unterlagen erst bei der Begehung vorgelegt werden müssen
  • Prüfungsarten

    Der zuständige MD entscheidet, wie geprüft werden soll. Die folgenden Prüfformen sind vorgesehen:

    • Dokumentenprüfung
    • Dokumentenprüfung mit ergänzender Vor-Ort-Prüfung
    • Vor-Ort-Prüfung
  • Gutachten / Bescheinigung

    • Das Krankenhaus bekommt ein Gutachten und  – wenn die Prüfung bestanden ist – eine Bescheinigung
    • Im Gutachten ist ggf. ersichtlich welche Kriterien nicht erfüllt wurden
    • Eine Bescheinigung hat grundsätzlich eine Gültigkeit von 2 Jahren
    • In besonderen Fällen (Leistung wird erstmalig abgerechnet, Prüfung war zunächst nicht bestanden,  usw.) ist die Gültigkeit 1 Jahr
    • Für eine Reihe von OPS ist die Gültigkeit grundsätzlich nur 1 Jahr (u. a. Geriatrie, Weaning, Schlaganfallbehandlung, Palliativmedizin)
    • Im Jahr vor Ablauf der Gültigkeit muss das Krankenhaus die erneute Prüfung beantragen
    • Wenn ein Krankenhaus mehr als einen Monat lang die Strukturvoraussetzungen nicht mehr einhält, müssen der Landesverband der GKV und der MD informiert werden
  • Durchgefallen

    • Wenn die Bescheinigung nicht erteilt wird, darf das Krankenhaus die Leistung ab dem 01. Januar nicht mehr abrechnen
    • Das Krankenhaus kann die Gründe für das Nicht-Bestehen beseitigen und eine neue Prüfung beantragen
    • Wenn das Krankenhaus die erneute Prüfung besteht, gilt die der Bescheid ab dem 1. Januar des Jahres nach dem Jahr der Antragstellung. Das kann rückwirkend sein, wenn der MD die Prüfung nicht im gleichen Jahr mehr leisten konnte
    • Ein Krankenhaus kann Widerspruch gegen das Ergebnis einlegen. Dann begutachtet der MD erneut.

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Bis Ende Juni ist noch viel Zeit, denken Sie vielleicht. Bedenken Sie aber auch, dass der erste Aufschlag vielleicht schief laufen könnte. Unsere Erfahrung ist, dass viele Krankenhäuser die Aufgabe unterschätzen. Wenn Ihr Haus in die Wiederholung muss, ist es wichtig, den erneuten Antrag noch im Jahr 2021 zu stellen. Nur dann haben Sie eine Chance, im Jahr 2022 wie gewohnt abrechnen zu dürfen.

Daher sollten Sie jetzt (und nicht später):

  • Alle Papiere sammeln
    • Facharztbriefe / Zusatzbezeichnungen
    • Qualifikationen (z. B. curriculare Ausbildung Geriatrie)
    • Kooperationsverträge (sind sie noch gültig?)
  • Dienstpläne prüfen
    • Vertretungen geregelt?
    • Anwesenheitsdienst gewährleistet
  • Ablaufbeschreibungen, Dienstanweisungen, SOP beibringen (oder schreiben!)

Damit die Prüfung nicht zum Albtraum wird, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an: Wir bereiten Ihre Prüfung vor und begleiten sie. Außerdem empfehlen wir unseren Stress-Test.

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