Arthroskopische Eingriffe am Kniegelenk

Arthroskopische Eingriffe Kniegelenk

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Schon lange ist der Nutzen von gewissen Eingriffen am Kniegelenk, insbesondere arthroskopische Operationen bei Kniegelenks-Arthrose, umstritten. Nun hat der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) einen Beschluss dazu publiziert.

Arthroskopische Eingriffe bei Gonarthrose

Einige Knie-Operationen sind nunmehr nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechenbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer Gonarthrose erbracht werden:

  • Chondroplastik (Knorpelglättung oder “Shaving”):  5-812.eh Arthroskopische Operation am Gelenkknorpel und an den Menisken: Knorpelglättung (Chondroplastik): Kniegelenk.
  • Synovektomie (Gelenkshautentfernung): 5-811.2h Arthroskopische Operation an der Synovialis: Synovektomie, partiell: Kniegelenk und 5-811.3h Arthroskopische Operation an der Synovialis: Synovektomie, total: Kniegelenk.
  • Meniskusresektion:  5-812.5 Arthroskopische Operation am Gelenkknorpel und an den Menisken: Meniskusresektion, partiell und 5-812.6 Arthroskopische Operation am Gelenkknorpel und an den Menisken: Meniskusresektion, total.

Die genannten Eingriffe brächten keine Vorteile hinsichtlich Schmerzen oder Beweglichkeit, tragen aber die üblichen Risiken einer Operation in sich. Daher seien sie kontraindiziert, so der GBA.

Konsequenzen für die Praxis

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Es ist in Zukunft mit einer Verweigerung der Kostenübernahme zu rechnen. Insbesondere gilt das für Behandlungen , die eine Gonarthrose (M17.-) als Hauptdiagnose und OPS aus der oben genannten Liste umfassen.

Der Berufsverband für Arthroskopie äußert sich empört über den Beschluss und prügelt mit der “Zwei-Klassen-Medizin” auf den GBA ein. Dieser wichtige Behandlungsbaustein sei jetzt “nur noch Selbstzahlern und Privatpatienten vorbehalten”. Da stellt sich eher die Frage, ob Selbstzahler und Privatpatienten nicht gut beraten wären, solche Operationen zukünftig zu meiden…

Die Aufregung ist objektiv nicht ganz nachvollziehbar. Mancher orthopädischer Chirurg möchte sich vor einer Prothesen-Implantation oder Revisions-OP selbst ein Bild von den Verhältnissen im Gelenk machen. Das ist auch nicht verboten: Die diagnostische Arthroskopie ist nach wie vor erlaubt. Als AOP-Eingriff. Es sind lediglich Spiegelungen mit dem einzigen Zweck, die Knorpelflocken zu rasieren und/oder einen Meniskus zu modellieren, die hier betroffen sind.

Häuser, die die genannten Eingriffe erbringen, sei es stationär oder ambulant, sollten sich auf die Regeländerung einstellen. Die Medizincontroller sollten die Situation jetzt im Vorfeld mit ihren Operateuren diskutieren. Anderenfalls werden sie vermutlich im Nachhinein mit dem MDK diskutieren…

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