Antikörper-beschichtete Stents: Bald Verbot?

(c) blueringmedia-Fotolia: Antikörper-beschichtete Stents: Bald Verbot?Der Sinn von Antikörper-beschichteten Stents wird schon seit Jahren hinterfragt. Der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat schon 2013 einen Teil der Indikationen ausgeschlossen. Jetzt kommt eine weitere Gruppe dazu.

Der GBA und Antikörper-Beschichtung

Antikörper-Stents wurden als mögliche Therapiealternative zu Bare-Metall-Stents (BMS) und zu DES (Drug-Eluting-Stents) entwickelt. Damit verbunden wurde die Erwartung, dass die neuen AK-Stents zügig einheilen und dadurch das Risiko einer Re-Stenose und einer Stentthrombose verringert wird.

Schon 2011 hat der GBA eine Prüfung der Wirksamkeit in Auftrag gegeben. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) berichtete 2012 über Patienten mit hohem Restenoserisiko. In einem GBA-Beschluss wurde diese Patientengruppe dann ausgeschlossen, wenn eine DES-Implantation in Frage komme.

Jetzt wird diese Einschränkung erweitert auf alle Patienten, bei denen eine DES-Implantation in Frage kommt (Pressemitteilung zum Beschluss). Weitere Beschlüsse über Patientengruppen ohne DES-Indikation stehen noch aus.

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Das IQWiG sieht keine Hinweise, dass Antikörper-Stents eine bessere (oder auch nur eine vergleichbare) Wirkung entfalten als DES. Daher verbietet der GBA die Anwendung, zumindest zu Lasten der GKV.

Als NUB hat der AK-Stent 2015 den Status 1 für die Implantation mehrerer Stents. Diese können also von den anfragenden Krankenhäusern (206 insgesamt) mit der Kasse verhandelt werden.

KopfAntikörper-beschichtete Stents mit NUB-Status 1

 

Für die bevorstehende Entgeltverhandlungen sollte man sorgfältig abwägen, ob solche Stents überhaupt noch eingesetzt werden sollen. Sie dürfen ab sofort nur noch implantiert werden, wenn ein DES nicht in Frage kommt. Das sind nur wenige Fälle; die Kardiologen sind Feuer und Flamme für die Medikamenten-freisetzenden Stents.

In einem Positionspapier  der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie aus 2011 wird der Bare-Metall-Stent kaum noch erwähnt. Eigentlich ist er nur noch bei erhöhtem Risiko für eine Stentthrombose (z. B. bei akutem Koronarsyndrom) oder zu erwartenden Problemen bei einer verlängerten Gabe von Thrombozyten-Aggregationshemmern indiziert.

Es ist damit zu rechnen, dass die AK-Stents demnächst komplett verboten werden, und das hat wohl seine Gründe. Wie lange wollen wir noch an den Einsatz einer scheinbar nicht optimalen Therapie festhalten?
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