Ablaufschema PrüfvV 2017

Ausschnitt aus dem Prüfschema der PrüfvV

Ab dem 01.01.2017 ist es so weit: Die “neue” Fassung der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) tritt in Kraft. Es gibt viele kleine Änderungen, manche sind ganz gut gelungen, manche nicht. Wie schon im Jahr 2015 haben wir die wichtigen Schritte und Fristen in ein übersichtliches Schema zusammen gefasst.

Was Sie über die PrüfvV noch wissen müssen

Es gibt eine Menge wichtige Hinweise, alle können wir hier nicht unterbringen. Diese Informationen sollten Sie aber unbedingt haben:

  • Die neue Fristen gelten für Fälle, die ab dem 01.01.2017 aufgenommen werden. Das heißt, dass Sie nicht ab dem 01.01. immer 8 Wochen Zeit haben für den Unterlagenversand. Böse Falle!
  • Die Versandfrist verlängert sich auf 8 Wochen. Allerdings ist der Endpunkt dann der Eingang beim MDK. Wir kennen einige MDK-Geschäftsstellen, die sich sehr anstellen, wenn die Sendung auch nur einen Tag zu spät eingegangen sein soll. Wir kennen auch MDK-Geschäftsstellen wo mit schönem Regelmaß Sendungen “niemals eingegangen” sind. Daher: Versand per Einschreiben mit Rückschein.
  • Der MDK darf beliebig den Prüfgegenstand ausweiten, aber Sie dürfen keine weiteren Unterlagen versenden. Daher sollten Sie immer die komplette Behandlungsakte schicken.

Für alle, die noch viel mehr über die PrüfvV wissen möchten: Es gibt noch freie Plätze beim Tagesseminar zum Thema. Schauen Sie in unserem Seminar-Kalender!

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