Anhang B – Zusammenfassung der Änderungen

 

ANHANG B

ZUSAMMENFASSUNG DER ÄNDERUNGEN

Deutsche Kodierrichtlinien Version 2015
gegenüber der Vorversion 2014

Arbeitsschritte

Zur Erstellung der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) Version 2015 wurden folgende Arbeitsschritte durchgeführt (s.a. Einleitung Version 2015):

  • Redaktionelle Überarbeitung des Manuskripts der Version 2014 (Korrektur grammatikalischer und sprachlicher Fehler sowie fehlerhafter Verweise)
  • Anpassung an die ICD-10-GM Version 2015
  • Anpassung an den OPS Version 2015
  • Anpassung an die G-DRG-Klassifikation Version 2015
  • Inhaltliche Klarstellung einzelner existierender Kodierrichtlinien

Geänderte Textpassagen und Beispiele wurden durch Balken am rechten Seitenrand gekennzeichnet. Geringfügige redaktionelle Änderungen zur Vorversion 2014 sind nicht markiert.

Neue Kodierrichtlinien und Kodierrichtlinien, bei denen sich inhaltliche Änderungen ergeben haben, wurden in der fortlaufenden Nummerierung am Ende mit „n“ bezeichnet. Ergaben sich durch die Anpassung von ICD bzw. OPS neue Kodiermöglichkeiten, so wurde dies als inhaltliche Änderung der DKR bewertet. Kodierrichtlinien, in denen z.B. nur die Texte in Beispielen angepasst wurden, wurden in der Nummerierung nicht geändert.

Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen in den einzelnen Abschnitten und für die verschiedenen Kodierrichtlinien kurz dargestellt.


Wesentliche Änderungen

Anmerkung: Veränderungen in den Deutschen Kodierrichtlinien, die sich aufgrund von Streichungen und daraus evtl. resultierenden Umformulierungen anderer Kodierrichtlinien bzw. aus der redaktionellen Bearbeitung (siehe Punkt 1 und 2 unter „Arbeitsschritte“) ergeben haben, werden hier nicht explizit aufgeführt, solange die jeweiligen Veränderungen auf eine Kodierrichtlinie beschränkt waren.


Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten

Verschiebung des Absatzes bezüglich der Kodierung von Symptomen/Diagnosen und Prozeduren bei Zusammenfassung mehrerer Krankenhausaufenthalte zu einem Abrechnungsfall von der Einleitung in den Abschnitt „Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten“.

D001a  Allgemeine Kodierrichtlinien

Anpassung von Beispiel 1 an die Änderungen der ICD-10-GM bei dem Kodebereich I70.2- Atherosklerose der Extremitätenarterien.

D010a  Kombinations-Schlüsselnummern

Anpassung von Beispiel 1 an die Änderungen der ICD-10-GM bei dem Kodebereich I70.2- Atherosklerose der Extremitätenarterien.

D011d  Doppelkodierung

Anpassung von Beispiel 1 an die Änderungen bei dem Kodebereich 5‑530.3 Verschluss einer Hernia inguinalis: Mit alloplastischem Material des OPS.

D012i   Mehrfachkodierung

Anpassung von Beispiel 7 an die Änderungen der ICD-10-GM bei dem Kodebereich I70.2- Atherosklerose der Extremitätenarterien.

D015n  Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen

Streichung des Verweises auf Exklusiva der ICD-10-GM aus dieser DKR, da diesbezüglich Missverständnisse und Probleme im Zusammenhang mit der Deutung von Exklusiva der ICD-10-GM aufgetreten sind.

 

Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren

P003d  Hinweise und formale Vereinbarungen für die Benutzung des OPS

Anpassung von Beispiel 4 an die Veränderungen bei dem OPS-Kode 5-783.0 Entnahme eines Knochentransplantates: Spongiosa, eine Entnahmestelle.

P005k   Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren

Anpassung von Beispiel 3 an den Kodebereich 8-810.8 Transfusion von rekombinantem Faktor VIII des OPS.

Spezielle Kodierrichtlinien

Kapitel 2    Neubildungen

0201n   Auswahl und Reihenfolge der Kodes

Aufnahme eines neuen Beispiels zur Klarstellung der Kodierung von Fällen, bei denen die stationäre Aufnahme zum Mammaaufbau nach Ablatio mammae erfolgt und keine anderen therapeutischen und/oder diagnostischen Maßnahmen bezüglich der Grunderkrankung durchgeführt werden.

Kapitel 4    Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten

0401h Diabetes mellitus

Anpassung der Beispiele 5, 7 und 10 an die Änderungen der ICD-10-GM bei dem Kodebereich I70.2- Atherosklerose der Extremitätenarterien. Weiterhin Anpassung der Diagnosenliste für das diabetische Fußsyndrom an die aktuellen Kodes der ICD-10-GM bei dem Kodebereich I70.2- Atherosklerose der Extremitätenarterien und bei dem Kode M21.6 Sonstige erworbene Deformitäten des Knöchels und des Fußes.

Kapitel 9    Krankheiten des Kreislaufsystems

0903n   Herzstillstand

Klarstellung, dass ein Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand auch dann kodiert werden kann, wenn die Wiederbelebungsmaßnahmen in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme z.B. präklinisch durch den Notarzt stattgefunden haben und dass nur bei Reanimation durch das Krankenhaus im Rahmen eines Herzstillstandes außerdem 8-771 Kardiale oder kardiopulmonale Reanimation zuzuweisen ist.

Kapitel 15 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

1508n   Dauer der Schwangerschaft

Umformulierung dieser DKR um klarzustellen, dass ein Kode aus O09.- Schwangerschaftsdauer nicht zwingend zum Zeitpunkt der Aufnahme kodiert werden muss, sondern dass für die Kodierung die Schwangerschaftsdauer zum Zeitpunkt der Aufnahme maßgeblich ist.

1510n   Komplikationen in der Schwangerschaft

Regelung der Kodierung von Komplikationen in der Schwangerschaft für Fälle mit Leberkrankheiten während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes.

1520n   Verlängerte Schwangerschaftsdauer und Übertragung

Streichung der Beispiele, da diese DKR nicht die Wahl der Hauptdiagnose regeln soll.