Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 16 KR 562/17

Kernpunkte

  • Die Behandlung auf einer IMC alleine stellt noch keine intensivmedizinische Versorgung dar. Das gilt auch, wenn eine Beatmung stattfindet
  • Es kommt auf die Intensität und die Intention der Behandlung an, ob eine intensivmedizinische Versorgung vorlag.
  • Das BSG definiert die Intention / Indikation einer intensivmedizinischen Behandlung (https://www.medcontroller.de/urteil/bundessozialgericht-b-3-kr-1706-r/)
  • Die Intensität wird z. B. beurteilt anhand der Häufigkeit von Visiten, der Anzahl ärztlicher Anordnungen.

 

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

 

Datum: 14.02.2019
Gericht: Landessozialgericht NRW
Spruchkörper: 16. Senat
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: L 16 KR 562/17
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0214.L16KR562.17.00
Vorinstanz: Sozialgericht Düsseldorf, S 34 KR 478/14
Sachgebiet: Krankenversicherung
Rechtskraft: nicht rechtskräftig

Tenor:

 

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.08.2017 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 18.603,44 EUR nebst 2 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 16.889,59 EUR ab dem 03.06.2014 bis zum 13.10.2016 sowie aus 18.603,44 EUR ab dem 14.10.2016 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 18.603,44 EUR festgesetzt.