Verdächtigungen statt Hilfsmittel

Eine AOK-Versicherte aus Wesel verlor durch die Schweinegrippe mit septischem Verlauf beide Füße. Dadurch kann sie ihre Wohnung im zweiten Stock nicht mehr verlassen. Die AOK bezahlt in solchen Fällen nur einen kleinen Beitrag zu einem Treppenlift und ein solcher bleibt für die Familie unerschwinglich.

Allerdings hat die AOK durchaus Ideen, wie man der Versicherte helfen kann: Sie lässt die Rechtsabteilung prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Nach dem Motto: Soll doch das Krankenhaus den Treppenlift bezahlen. Die Rheinische Post berichtete.

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