Stent verworfen, aber trotzdem kodiert?

Ballondilatation und StentVor wenigen Tagen hat sich die FoKA, die Kodier­spezialisten der DGfM, wieder in der Nähe von Frankfurt versammelt. Eins der Themen war die Anfrage aus einem Krankenhaus zur Kodierung von Stents.

Stent verworfen

Es kommt vor, dass ein Stent nicht richtig platziert werden kann, und dann verworfen werden muss. Die Kosten trägt das Krankenhaus, aber der Patient hat nichts davon. Da stellt sich die Frage, ob ein solcher Stent kodiert werden darf und die Kosten damit letztlich von der Kasse getragen werden sollen. In den vergangenen Jahren haben sich Spezialisten von beiden Seiten mit der Frage befasst und sind im Wesentlichen zum gleichen Schluss gekommen.

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Die SEG-4 des MDK gibt regelmäßig Kodierempfehlungen (so genannte KDEs) zu den unterschiedlichsten Themen heraus. Zu der genannten Frage gibt es die “KDE 354” aus dem Jahr 2010. Hier wird eine klare Aussage getroffen: Auch verworfene Stents sind zu kodieren.

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Die Sicht der FoKA

Die FoKA vertritt genau die gleiche Ansicht und damit ist seit dem Jahr 2010 klar: Stents die aufgrund von Problemen bei der Platzierung verworfen werden müssen, dürfen dennoch kodiert werden. Der Fragesteller der oben genannten Anfrage hatte also die verfügbaren Internetquellen nicht ausreichend recherchiert, sonst hätte er sein Dilemma mit dem Kostenträger wahrscheinlich schon längst gelöst!
Grafik: © Deutsche Gesellschaft für Angiologie – Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V.

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