Bundesrechnungshof: MDK prüft nicht genug

Vielleicht haben Sie es in der Zeitung gelesen: Der Bundesrechnungshof hat im August die Kassen kritisiert. Die Praxis, mit Krankenhäusern Rabatte zu verhandeln für besonders “problematische” Behandlungen, wurde dabei besonders hervorgehoben. Das sei ungesetzlich und daher verboten, so der Bundesrechnungshof. Der Aufschrei in der Presse war kaum zu überhören. Alle große Zeitungen brachten die Nachricht und sie wurde in verschiedenen Fernsehsendungen diskutiert. Die Kassen werfen den Krankenhäusern das Geld hinterher war der Tenor.

Der Bundesgesundheitsminister hat verlauten lassen, dass er keinen akuten Handlungsbedarf sieht, was wiederum Anlass war Kritik: “Spahn duckt sich weg” (Handelsblatt vom 22.08.).

Strafzahlungen für die Krankenhäuser

Tatsächlich fallen die beklagten Sonderverträge in die Kategorie “Peanuts”. Eine pragmatische Regelung hoffnungslos komplizierter Streitfälle hilft auch, eine unsinnige Bürokratie einzudämmen und spart damit Kosten. Sie passt außerdem zur pseudo-objektiven Willkür von Krankenhaus-Rechnungsprüfungen. Jens Spahn weiß das. Der Bundesrechnungshof scheinbar nicht.

Die wirkliche Brisanz in den Berichten des Bundesrechnungshofs (BRH) liegt woanders. In seiner Mitteilung an das Bundesministerium zum Thema Individuelle Vereinbarungen der Krankenkassen und Weiterentwicklung der Abrechnungsprüfung stecken einige Vorstellungen die gefährlich werden können. Die gute Nachricht zuerst: Die Rechnungsprüfungen sollten der “Gestaltungsbefugnis” der Krankenkassen entzogen werden.

Dann ist es mit den guten Nachrichten erstmal vorbei. Der MDK soll für die Prüfung zuständig bleiben und dessen Abhängigkeit von den Kassen wird nicht thematisiert. Der BRH fordert Strafzahlungen in Höhe vom 1,5-fachen Kürzungsbetrag. Besonders das ultimative Ziel ist besorgniserregend: “Der Bundesrechnungshof verbindet seine Empfehlungen mit der Erwartung, daß ein weiterentwickeltes Prüfverfahren die Wirksamkeit des Prüfsystems insgesamt stärkt und zu höheren Rückzahlungen führt.” Ob diese Rückzahlungen auch sachlich begründet sind, wird nicht infrage gestellt.

Aufbau und Diktion des Textes machen klar, dass die Rechner vom Amt viel bei den Kassen zu Gast waren und nicht bei der Krankenhausseite. Eine Kölner Klinik hat die Prüfunterlagen dem MDK wenige Tage zu spät zur Verfügung gestellt. Deshalb wurde die Rechnung um 404.000 € gekürzt. In der Welt des BRH würde dann zusätzlich noch eine Strafe in Höhe von 606.000 € fällig. Eine Million insgesamt also. Wir alle kennen Beispiele für komplett verfehlte MDK-Gutachten. Wir wissen auch, dass beispielsweise die Kürzung von Langliegertagen in hohem Maße willkürlich geschieht. Alles Umstände, die dem Bundesrechnungshof scheinbar unbekannt sind.

Bundesrechnungshof: MDK schändlich unterbesetzt

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Schon seit 2012 beschäftigt sich der Bundesrechnungshof mit den Rechnungsprüfungen im Krankenhaus. Die dramatisch steigenden Prüfquoten führen zum nahe liegenden Schluss: Da die Kassen erfolgreich viel Geld zurückverlangen, ist bewiesen, dass die Krankenhäuser in großem Stil falsch abrechnen. Daher sollte diese Prüfintensität eher noch erhöht werden, um die unaufrichtigen Krankenhäuser zu Vernunft zu bringen.

Der BRH ist offenbar zu weit von der Praxis entfernt, um die Denkfehler zu erkennen. Schon 2017 beklagen die Bundesrechner: “Die hohen Fallzahlen bei der Prüfung von Krankenhausabrechnungen dürfen nicht zu Lasten der ärztlichen Gutachterkapazitäten in anderen Bereichen gehen.” Die zuständigen Landesbehörden hätten nicht dafür gesorgt, dass dem MDK zur “Aufgabenbewältigung in ausreichendem Maße Personal” zur Verfügung steht.

Ein erfolgreicher Parasit ist einer, der seinen Wirt nicht gleich umbringt. Die praxisfernen Vorstellungen des BRH könnten die Lebensfähigkeit der Krankenhäuser durch allzu große Aderlässe gefährden. Weder die Bundespolitik, noch der Spitzenverband der GKV wurde daher bis jetzt so richtig aktiv. Und der Bundesrechnungshof weist mit zunehmendem Frust immer wieder auf die “Zustände” im Prüfgeschäft hin.

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MDK GmbH

Diese Situation befeuerte jedoch den Tatendrang der MDK-Geschäftsführer. Der Bundesrechnungshof warnt vor Ausbau der Mehrarbeit. Mit der Vergabe von Aufträgen an “externe Prüfer” wurden allzu schlechte Erfahrungen gemacht (der MDK Sachsen hat seine “Aushilfen” aus Hamburg noch in schmerzlicher Erinnerung). Die Lösung: Eine eigene MDK-übergreifende Servicegesellschaft. Die MDK Servicegesellschaft mbH war geboren.

Die 4 Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft (Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt) haben ganze Arbeit geleistet. Das Konzept, das im vergangenen Februar präsentiert wurde, ist umfassend und schlüssig. Die Begutachtung von Krankenhausrechnungen für alle 15 MDK sollte die vorwiegende Aufgabe der Gesellschaft werden. Zunächst sollte die Kapazität ca. 100.000 Gutachten pro Jahr sein. Bei einem bundesweiten Arbeitsaufkommen von ca. 2 Mio Krankenhausrechnungen pro Jahr ist das noch bescheiden zu nennen. Es ist halt Platz zum Wachsen da.

Zunächst sollten nur Erstgutachten erstellt werden für ca. 76 € pro Fall. Ein Budget von 8 Mio Euro war geplant. Eine sehr attraktive Seite des Konstruktes ist natürlich (neben den “Synergie-Effekten”) die größere Freiheit. Die schwerfällige “Behördenstruktur” des MDK stört schon lange! Zum Beispiel würde der Bundesrechnungshof nicht mehr über Mehrarbeit meckern.

Oder doch nicht?

Als es dann zum Schwur kommen und die Gemeinschaft des MDK ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen sollte, kam es anders. Schon bei der Präsentation am 28.02.2018 im Kreise der MDK-Geschäftsführer zeigte sich kein einheitliches Bild: sechs Geschäftsführer verweigerten die Gefolgschaft. Auch ein späterer Heilungsversuch des Verwaltungsratsvorsitzenden des MDK Sachsen-Anhalt scheiterte.

Es gibt also doch keine MDK Servicegesellschaft mbH. Nur die MDK-IT GmbH ist noch da.

Was heißt das für uns?

Auch wenn diese Initiative nicht aus den Startlöchern heraus kam, sollten die Entwicklungen zu denken geben. Die Kampagne gegen die Krankenhäuser hat seinen Austragungsort geändert. Krankenhäuser sind weniger als “Betrüger” in den Schlagzeilen zu finden. Stattdessen besteht die Gefahr, dass die unentwegten Klagen des Bundesrechnungshofes irgendwann im Ministerium Gehör finden. Ein ungehemmtes Wachstum der Prüfzahlen brächte viele Krankenhäuser schnell in existentielle Probleme.

Die Krankenhäuser können in diesem Zusammenhang nur auf die erfolgreiche Lobbyarbeit der Krankenhausgesellschaft setzen.
Foto: © StockPhotoPro – Fotolia

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3 Kommentare
  1. Angela Loder
    Angela Loder sagte:

    Wen wundert noch, dass die Krankenhäuser händeringend nach Personal suchen. Wie soll man Angestellte im Krankenhaus noch motivieren??? Man vergisst wohl, dass unser eigentliches Ziel ist, Menschen zu helfen und nicht Krankenkassen zu betrügen. Das größte Kürzungspotential durch den MDK ist die Verweildauer. Die Verweildauer wird u.a. anhand der pflegerischen Dokumentation beurteilt. Finde den Fehler!!! Pflegepersonalmangel, bzw. Pflegepersonal deren Muttersprache nicht deutsch ist!!! Krankenkassen, die nur mit bestimmten Sanitätshäusern zusammen arbeiten, die dann erforderliche Hilfsmittel für die Entlassung nach Hause nicht zeitnah liefern können. Man könnte Stunden diese Themen, mit denen ein Krankenhaus täglich zu kämpfen hat erörtern, nur man hat das Gefühl es interessiert keinen. Milliarden Rückstellungen bei den Krankenkassen, aber jeder Tag, den ein alter Mensch in den Augen der KK und des MDK’s wegen “sozialer Indikation” zu lange im Krankenhaus liegt, wird gestrichen. Wir als Klinik haben die Leistung erbracht, diese wird aber nicht bezahlt und dafür sollen wir dann noch Strafe bezahlen. Kein Wunder, dass keiner mehr in diesem Gesundheitssystem arbeiten möchte. A.L.

  2. Angela Loder
    Angela Loder sagte:

    Noch eine kurze Anmerkung. Mittlerweile wird von Unternehmen, die für den MDK in der Krankenhausrechnungs-Prüfung arbeiten , massiv Personal angeworben. Somit haben wir es nicht nur mit dem MDK zu tun, sondern anscheinend auch mit Privatunternehmen. Wo soll das hinführen? A.L.

  3. Tobias van der Ploeg
    Tobias van der Ploeg sagte:

    Hallo Herr Salomé,

    sehr gut geschrieben. Und auf der anderen Seite fehlt es den KH an Personal, die teilweise auf absurden sozialmedizinischen Stellungnahmen beruhenden Verrechnungen anzumahnen und sich das Geld zurückzuholen. Und wenn dann doch, kommt von den KK: “Aber ohne Zinsen und /oder Aufwandspauschale, die mussten wir bei Rückzahlungen noch nie leisten.”

    Insofern bin ich ein Befürworter der Praxis, dass die KH auch mal Juristen einspannen/beschäftigen, die dagegen vorgehen und zur Not auch mal ohne “Nachverfahren” oder sonstigen Nettigkeiten zuvor bei der KK eindeutig bestehende Forderungen einfach klageweise geltend machen. Immerhin sind es auch die KK, die aufgrund des Prüfbegehrens bzw. – aufkommens das auch vom BSG hervorgehobene partnerschaftliche Miteinander aufs Spiel setzen bzw. ignorieren…

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