Sozialgericht Mainz S 3 KR 518/11
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Sozialgericht Mainz S 3 KR 518/11
Verkündet am
24.06.2014
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 4.996,16 Euro festgesetzt.
Tatbestand:
Die Parteien streiten über…