2018-1902a Oberflächliche Verletzungen

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  • Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

1902a Oberflächliche Verletzungen

Oberflächliche Verletzungen, z.B. Abschürfungen oder Prellungen, werden nicht kodiert, wenn sie mit schwereren Verletzungen derselben Lokalisation in Zusammenhang stehen, es sei denn, sie erhöhen den Aufwand für die Behandlung der schwereren Verletzung, z.B. durch eine zeitliche Verzögerung (s.a. DKR D003 Nebendiagnosen).

Beispiel 1

Ein Patient kommt zur Behandlung einer suprakondylären Humerusfraktur und Prellung des Ellbogens sowie einer Fraktur des Skapulakorpus.

Hauptdiagnose: S42.41 Fraktur des distalen Endes des Humerus, suprakondylär
Nebendiagnose(n): S42.11 Fraktur der Skapula, Korpus

In diesem Fall ist die Prellung des Ellbogens nicht zu kodieren.