Thüringer Landessozialgericht L 6 KR 532/12
Kernpunkte:
Pseudomonas aeruginosa als Superinfektion eines Ulcus cruris ist nicht die Ursache der Erkrankung, sondern eine Folge der Ulcus-Entstehung. Daher ist B96.5! nicht kodierfähig.
Das gilt, obwohl der Pseudomonas die Ulcusheilung verzögert.
Thüringer Landessozialgericht
Urteil vom 16.12.2014 (rechtskräftig)
Sozialgericht…