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MDK und ambulantes Operieren

Eigentlich, so hatten wir gedacht, ist der MDK auch für Prüfungen beim ambulanten Operieren zuständig. Das lässt sich ableiten aus § 275 Abs. 1c SGB V (sechs-Wochen-Frist und Aufwandspauschale): “Bei Krankenhausbehandlung nach § 39 ist eine Prüfung nach Absatz 1…