2013-0903a Herzstillstand
Kleine Änderungen der Versionen: 2008
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
0903a Herzstillstand
Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand (I46.– Herzstillstand) sind nur zu kodieren, wenn Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden, unabhängig vom Ergebnis für den Patienten.
Der Herzstillstand (I46.– Herzstillstand) ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben, wenn die zugrunde liegende Ursache bekannt ist.
Bei Reanimation im Rahmen eines Herzstillstandes ist außerdem
8-771 | Kardiale oder kardiopulmonale Reanimation |
zuzuweisen.