Bundessozialgericht B 1 KR 6/22 R
Kernpunkte:
Die Entfernung eines Knochensporns (hier an der Maxilla) ist nicht integraler Bestandteil einer Septumplastik und wird kodiert mit 5-771.10.
Eine Behandlungsmaßnahme ist Komponente einer Prozedur und nicht eigenständig zu kodieren, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst nur…