Verwaltungsakt: Schlichtungsausschuss gescheitert?

Schlichtungsausschuss klappt doch nicht?Am 08. Oktober 2014 hat das Bundessozialgericht ein Urteil über die Zwangsschlichtung gesprochen: So lange kein Schlichtungsausschuss angerufen werden kann, dürfen die Parteien weiterhin direkt zum Sozialgericht gehen (wir berichteten). Genaueres Studium des Terminberichtes des BSG fördert in einer harmlos klingenden Formulierung die Bombe unter den Landesschlichtungsausschüssen zu Tage!

Verwaltungsakt

Das Zauberwort lautet “Verwaltungsakt“. Das Gericht schreibt, ein Schlichtungsausschuss ist: “…nach der Rechtsprechung des Senats eine Behörde im Sinne des Verfahrensrechts, die durch Verwaltungsakt entscheidet.

Klingt harmlos, ist es aber nicht.

Die entscheidende Konsequenz daraus ist, dass der freibleibende Charakter der Schlichtungssprüche, den die Selbstverwaltungspartner eigentlich so gerne hätten (siehe unseren Artikel dazu), nun beerdigt ist. Verwaltungsakt heißt, dass man bei Nicht-Gefallen den Schlichtungsausschuss verklagen muss und nicht etwa die Kasse.

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Eine solche Struktur bedeutet, dass die Billigvariante nicht mehr zieht: Die Schlichtungsausschüsse müssen deutlich mehr “Fleisch auf die Rippen” haben, als geplant. Das Verfahren wird komplexer und dadurch teurer. In der Konsequenz wird es eine echte Erweiterung des Verfahrens bei Rechnungsstreitigkeiten geben, deren Folgen noch nicht ganz abzusehen sind.

Es bleibt spannend: Die ersten Landesschlichtungsausschüsse haben schon signalisiert, dass sie nun doch nicht aktiv werden können. Bis das geklärt ist, werden wir wohl noch mindestens ein Jahr lang direkt zum Sozialgericht gehen dürfen.
Foto: © creative soul – Fotolia

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