LSG Baden-Württemberg L 4 KR 4017/20
Kernpunkte:
Wenn der Sachverständige im Verfahren in einem Gutachten zum Schluss kommt, dass eine Nebendiagnose (hier P37.9 angeborene Infektion) gestrichen und gleichzeitig eine neue (hier P29.0 Herzinsuffizienz beim Neugeborenen) eingefügt werden muss, ist die Änderung des Datensatzes zulässig.
es ist…