2016-D015n Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen
- Diese Kodierrichtlinien ist bis heute aktuell
- Diese Kodierrichtlinie wurde 2013 aufgenommen.
- Änderungen der Version 2015.
D015n Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen
Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen als Hauptdiagnose
Kodes für die spezifische Verschlüsselung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen finden sich beispielsweise in den folgenden Kategorien:
Tabelle 1
E89.– | Endokrine und Stoffwechselstörungen nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert |
G97.– | Krankheiten des Nervensystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert |
H59.– | Affektionen des Auges und der Augenanhangsgebilde nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert |
H95.– | Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert |
I97.– | Kreislaufkomplikationen nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert |
J95.– | Krankheiten der Atemwege nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert |
K91.– | Krankheiten des Verdauungssystem nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert |
M96.– | Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert |
N99.– | Krankheiten des Urogenitalsystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert |
Diese Kodes sind nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert. Gleiches gilt für die Kategorien T80–T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert. Die Kodes aus Tabelle 1 sind Kodes aus T80–T88 vorzuziehen, soweit letztere die Erkrankung bzw. Störung nicht spezifischer beschreiben.
Beispiel 1
Ein Patient wird wegen einer Hypothyreose nach Thyreoidektomie vor einem Jahr stationär aufgenommen.
Hauptdiagnose: | E89.0 | Hypothyreose nach medizinischen Maßnahmen |
Beispiel 2
Ein Herzschrittmacherträger wird wegen einer Elektrodendislokation stationär aufgenommen.
Hauptdiagnose: | T82.1 | Mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches Gerät |
Anmerkung: I97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach medizinischen Maßnahmen anderenorts nicht klassifiziert ist nicht als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, da der Kode T82.1 Mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches Gerät (samt seiner Inklusiva) spezifisch die Art der Störung beschreibt.
Beispiel 3
Ein Patient wird nach vorangegangener Behandlung einer Fersenbeinfraktur nun wegen einer tiefen Beinvenenthrombose stationär aufgenommen.
Hauptdiagnose: | I80.28 | Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefäße der unteren Extremität |
Anmerkung: I97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach medizinischen Maßnahmen anderenorts nicht klassifiziert ist nicht als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, da der Kode I80.28 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefäße der unteren Extremität spezifisch die Art der Kreislaufkomplikation beschreibt.
Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen als Nebendiagnose
Die Regelungen gelten für die Kodierung als Nebendiagnose entsprechend. Die Kriterien der Nebendiagnosendefinition (siehe DKR D003 Nebendiagnosen) sind zu beachten.