Bundessozialgericht B 1 KR 9/20 R
Kernpunkte:
-Wenn ein Patient vor einer OP einige Tage abwarten muss, bis die Wirkung von Gerinnungshemmern abgeklungen ist, soll er für wenige Tage beurlaubt werden. Die Abrechnung zweier Fallpauschalen ist in diesem Kontext unwirtschaftlich und deswegen nicht zulässig.
Bundessozialgericht…