Landessozialgericht Berlin-Brandenburg KR 101/17
Kernpunkte:
Das Krankenhaus verweigert die Mitarbeit an einer MDK-Prüfung, weil die KK keine konkrete Auffälligkeit benannt habe, die die Prüfung auslöste. Es ging um Kniebinnentrauma mit Akutversorgung u. a. mit Kreuzbandplastik. Der Patient wurde verlegt und die Kasse wollte…