Bundessozialgericht B 1 KR 11/24 R
Das Aufnahmedatum des in Rede stehenden Falles lag im Jahr 2017.
Ein Krankenhaus behandelte ein 2008 geborenes Kind mit schwerer Epilepsie und globaler Entwicklungsstörung vollstationär über 22 Tage; die Behandlung bestand nahezu ausschließlich aus Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Musiktherapie und Heilpädagogik…