2011-0212d Instillation von zytotoxischen Materialien in die Harnblase

Kleine Änderungen der Version: 2008

Änderungen der Ursprungsversion: 2005, 2004

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003


0212d Instillation von zytotoxischen Materialien in die Harnblase

Diagnosen
Bei Patienten, die zur Instillation von Zytostatika oder BCG (Bacillus Calmette-Guérin) in die Blase aufgenommen werden, ist die zu behandelnde Neubildung als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.

Der Kode

Z51.1 Chemotherapiesitzung wegen bösartiger Neubildung

ist nicht zuzuweisen.

Prozeduren
Der Prozedurenkode

8-541.4 Instillation von und lokoregionale Therapie mit zytotoxischen Materialien und Immunmodulatoren in die Harnblase

ist einmal pro Krankenhausaufenthalt zuzuweisen.