2011-0801a Schwerhörigkeit und Taubheit
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
0801a Schwerhörigkeit und Taubheit
Die Diagnosen Schwerhörigkeit und Taubheit können mit einem passenden Kode aus den Kategorien
H90.– | Hörverlust durch Schalleitungs- oder Schallempfindungsstörung und |
H91.– | Sonstiger Hörverlust |
in folgenden Situationen als Hauptdiagnose kodiert werden:
- Untersuchung bei Kindern, wenn ein CT unter Sedierung oder Hörtests durchgeführt werden
- plötzlicher Hörverlust bei Erwachsenen