Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 10 KR 448/20
Kernpunkte:
Wenn eine Leistung aus dem AOP-Katalog stationär erbracht wurde und im Nachhinein vom MDK als Fehlbelegung betrachtet wird, steht dem Krankenhaus zumindest die Vergütung als ambulante Leistung (§ 115b SGB V) zu.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Urteil vom 19.04.2021
Aktenzeichen:…