Bundessozialgericht B 1 KR 28/24 R
Das Aufnahmedatum des in Rede stehenden Falles lag im Jahr 2013.
Das Krankenhaus kodierte eine intensivmedizinische Komplexbehandlung (OPS 8-980.21) für eine Versicherte, die auf der sogenannten „IMC-Station“ behandelt worden war. Der MD verneinte die Abrechnungsfähigkeit: Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung…