Bayrisches Landessozialgericht L 4 KR 509/17
Kernpunkte:
Eine schleppende Bearbeitung eines AHB-Antrags bei der gleichen Kasse, die dann anschließend die Langliegertage bestreitet, geht zu Lasten der Kasse.
Voraussetzung: Eine Entlassung nach Hause oder in die Kurzzeitpflege war aus medizinischen Gründen nicht möglich.
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