2005-1406a Rekonstruktionsoperation bei weiblicher Genitalmutilation (FGM)
Diese Kodierrichtlinie wurde 2014 gestrichen.
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
1406a Rekonstruktionsoperation bei weiblicher Genitalmutilation (FGM)
Definition
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert „weibliche Genitalmutilation“ (FGM) wie folgt:
Alle Verfahren, die das partielle oder vollständige Entfernen der äußeren weiblichen Genitalien beinhalten oder andere Verletzungen der weiblichen Fortpflanzungsorgane, ob aus kulturellem oder anderem nicht-therapeutischem Grund.
Kodierung
Es sind die Erkrankungen zu kodieren, die eine Rekonstruktionsoperation erforderlich machen.
Liegt keine spezielle Erkrankung vor, ist als Hauptdiagnose
N90.8 | Sonstige näher bezeichnete nichtentzündliche Krankheiten der Vulva und des Perineums |
zu kodieren.