2005-1521a Protrahierte Geburt
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
1521a Protrahierte Geburt
Bei aktiver Wehensteuerung im Krankenhaus wird eine Geburt als protrahiert bezeichnet, wenn sie nach 18 Stunden regelmäßiger Wehentätigkeit nicht unmittelbar bevorsteht. Die Kodierung erfolgt mit einem passenden Kode aus:
O63.– | Protrahierte Geburt |
O75.5 | Protrahierte Geburt nach Blasensprengung |
O75.6 | Protrahierte Geburt nach spontanem oder nicht näher bezeichnetem Blasensprung |