Alle Beiträge mit den Schlagwort »PrüfvV«:

Sozialgericht Berlin-Brandenburg S 28 KR 1213/22 ER

Kernpunkte: Die Gültigkeit der PrüfvV 2022 (Beschluss der Schiedsstelle vom 22.06.2021) betrifft Behandlungsfälle mit Aufnahmedatum ab dem 01.01.2022. Es werden keine Strafzahlungen fällig für MDK-Prüfungen, die zwar im Jahr 2022 abgeschlossen wurden, aber Fälle mit Aufnahme vor dem 01.01.2022 betrafen.…

Bundessozialgericht B 1 KR 36/20 R

Kernpunkte: Eine Rechnungsprüfung aufgrund einer „abstrakt durchgeführten Strukturanalyse“ (also vor Inkrafttreten des MDK-Reformgesetzes 2020) unterliegt nicht den Regeln des § 275 SGB V und der PrüfvV (RdNr 10 und 19). Die Kasse für ihre Leistungsentscheidung auch Informationen verwerten, die nicht…
Prüfunterlagen versenden

Prüfunterlagen versenden: Harte Zeiten

Hinweis: Dieser Artikel ist nicht mehr aktuell. Hier geht es zu einer neueren Darstellung der Lage. Seit Jahren streiten wir uns über den Unterlagenversand für den MD. Inzwischen gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung, eine neue PrüfvV und ein Erörterungsverfahren. Dieser Artikel…

Bundessozialgericht B 1 KR 37/20 R

Kernpunkte Die Selbstverwaltung ist ermächtigt, in der PrüfvV materielle Ausschlussfristen zu definieren. Diese sind rechtskräftig. Siehe auch B 1 KR 34/20 R, B 1 KR 39/20 R und  B 1 KR 9/21 R. Eine nachträgliche Rechnungsänderung muss deshalb grundsätzlich innerhalb…

Bundessozialgericht B 1 KR 34/20 R

Kernpunkte Ein Krankenhaus darf die Kodierung eines Falles auch nach Ablauf der in der PrüfvV festgelegten Frist (§ 7 Abs. 5) ändern, sofern diese Kodierung nicht Gegenstand der Prüfung war. Bei einer Verweildauerprüfung darf das Krankenhaus z. B. eine Prozedur…

Bundessozialgericht B 1 KR 39/20 R

Kernpunkte: Die Selbstverwaltung ist ermächtigt, in der PrüfvV materielle Ausschlussfristen zu definieren. Diese sind rechtskräftig. Siehe auch B 1 KR 34/20 R, B 1 KR 37/20 R und B 1 KR 9/21 R. Eine nachträgliche Rechnungsänderung muss deshalb grundsätzlich innerhalb…

Prüfquote: Wie denn nun?

Schon im vergangenen Mai haben wir eine Auf­stellung veröffentlicht, um Ihnen die kompli­zierte Ermittlung der erlaubten Prüfquote zu verein­fachen. Seitdem ist zwischen den Vertretern der Krankenhäusern (DKG) und Kranken­kassen (Spitzenverband) ein Streit über die korrekte Rechenweise entbrannt. Es wird also…

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht L 5 KR 13/19

Kernpunkte Krankenhäuser sind nach Abschluss des MDK-Verfahrens nicht von der Änderung der Abrechnung ausgeschlossen. § 7 Abs. 5 PrüfvV (Korrekturen an Datensätzen im MDK-Verfahren) begründet keine Ausschlussfrist, weil der Begriff „Ausschlussfrist“ nicht im Text vorkommt. Wenn die Kasse in ihrer…

Bayerisches Landessozialgericht L 4 KR 616/19

Kernpunkte § 7 Abs. 5 PrüfvV regelt nur, dass verspätete Änderungen der Kodierung in der MD-Prüfung berücksichtigt werden. Es steht dem Krankenhaus frei, nach Abschluss der Prüfung noch Änderungen im Datensatz vorzunehmen. Die Beschleunigung des Prüfverfahrens, die von der PrüfvV…

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 16 KR 395/16

Kernpunkte Die Bezahlung eines „unstrittigen Betrags“ – unter Zugrundelegung eines fiktiven Behandlungsablaufs – als vorläufigen Abschlag, während die Rechnung geprüft wird -, ist rechtswidrig. Auch § 7 Abs. 2 Satz 4 der PrüfvV 2014 beschreibt keinen Anspruch auf einen „unstrittigen…

Sozialgericht Dortmund S 40 KR 319/18

Kernpunkte: Wenn der MD Unterlagen, die zur Begutachtung gebraucht werden, nicht genau benennt, können diese auch nach der Versandfrist der PrüfvV versendet werden Auch im Gerichtsverfahren werden solche Unterlagen akzeptiert.     Sozialgericht Dortmund   Urteil vom 05.06.2020 (nicht rechtskräftig)…

Landessozialgericht Baden-Württemberg L 11 KR 1176/19

Kernpunkte: Nach Abschluss einer MDK-Prüfung darf das Krankenhaus die Rechnung ändern, wenn die Änderung vom MDK als korrekt angesehen wird. Die PrüfvV erlaubt neben rechnungsmindernde Korrekturen durch den MDK auch rechnungserhöhende Korrekturen. Die PrüfvV verbietet die Änderung der Falldaten während…

Bundessozialgericht B 1 KR 33/18 R

Kernpunkte: Ein ergänzter OP-Bericht nach MDK-Gutachten ist nicht glaubwürdig. Ergänzende Stellungnahmen sind erlaubt, brauchen aber einen plausiblen Kontext. Die Dokumentation einer Behandlung muss zeitnah erfolgen Obiter Dictum: Die PrüfvV enthält mit einer „Vergütungsbegrenzung auf das Unstreitige“ wirksame, verhältnismäßige materiell-rechtliche Ausschlussregelungen…

Sozialgericht Kassel S 7 KR 772/16

Kernpunkte: Bei der Frist unter § 7 Abs. 2 S.3 PrüfvV (Unterlagenversand an den MDK) handelt es sich nicht um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist. Wenn Unterlagen nicht fristgerecht beim MDK eingereicht wurden, kann hieraus kein Beweisverwertungsverbot vor einem Gericht abgeleitet werden.…
Rechnungsänderungen

Rechnungsänderungen in neuem Licht

Bei der Frage nach möglichen Rechnungsänderungen hat die PrüfvV für Verunsicherung gesorgt . Dürfen Änderungen nach dem MDK-Gutachten noch umgesetzt werden, oder nicht? Wie beurteilt die Sozialrechtsprechung die Lage? Was ändert sich voraussichtlich durch das MDK-Reformgesetz? Viele Fragen und manche…

Sozialgericht Detmold S 24 KR 1181/18

Kernpunkte: Die PrüfvV ist anwendbar, wenn die Prüfung keine „sachlich-rechnerische Richtigkeit“ betraf Die PrüfvV regelt materiell-rechtliche Präklusionsfristen, die ohne ausreichende Ermächtigung von der Selbstverwaltung festgelegt wurden. Die PrüfvV darf keine weitreichenden wirtschaftlichen Konsequenzen vorschreiben. Verspätete Lieferung (PrüfvV) von Prüfungsunterlagen ist…