2004-0301c Knochenmark-/Stammzellentnahme und -transplantation
Diese Kodierrichtlinie wurde 2005 gestrichen.
0301c Knochenmark-/Stammzellentnahme und -transplantation
I. Knochenmark-/Stammzellentnahme
Bei der Aufnahme von Spendern zur Entnahme von Knochenmark bzw. Stammzellen ist als Hauptdiagnosekode
Z52.3 | Knochenmarkspender bzw. |
Z52.01 | Stammzellenspender |
zuzuweisen.
Ebenso ist einer der folgenden Prozedurenkodes
5-410.00 | Entnahme von Knochenmark zur Transplantation, zur Eigenspende |
5-410.01 | Entnahme von Knochenmark zur Transplantation, zur Fremdspende |
bzw.
5-410.10 | Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen zur Transplantation, zur Eigenspende |
5-410.11 | Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen zur Transplantation, zur Fremdspende |
zuzuweisen.
Bei autogener Spende und Transplantation während eines stationären Aufenthaltes sind Kodes aus Z52.– Spender von Organen und Gewebe nicht anzugeben. Die Haupt- und Nebendiagnosen sowie die OPS-Kodes für die Entnahme des Transplantates und die Kodes für die eigentliche Transplantation sind anzugeben (siehe DKR P015c Organentnahme und Transplantation).
II. Knochenmark-/Stammzelltransplantation
Die Prozeduren sind mit der passenden Schlüsselnummer aus
5-411 | Knochenmarktransplantation |
oder
8-805 | Transfusion von hämatopoetischen Stammzellen |
zu kodieren.