MDK und ambulantes Operieren
Eigentlich, so hatten wir gedacht, ist der MDK auch für Prüfungen beim ambulanten Operieren zuständig. Das lässt sich ableiten aus § 275 Abs. 1c SGB V (sechs-Wochen-Frist und Aufwandspauschale): „Bei Krankenhausbehandlung nach § 39 ist eine Prüfung nach Absatz 1…