Bundessozialgericht B 1 KR 33/18 R
Kernpunkte:
Ein ergänzter OP-Bericht nach MDK-Gutachten ist nicht glaubwürdig.
Ergänzende Stellungnahmen sind erlaubt, brauchen aber einen plausiblen Kontext.
Die Dokumentation einer Behandlung muss zeitnah erfolgen
Obiter Dictum: Die PrüfvV enthält mit einer “Vergütungsbegrenzung auf das Unstreitige” wirksame, verhältnismäßige materiell-rechtliche Ausschlussregelungen…