2006-0212d Instillation von zytotoxischen Materialien in die Harnblase

Kleine Änderungen der Version: 2008

Änderungen der Ursprungsversion: 2005, 2004

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

0212d Instillation von zytotoxischen Materialien in die Harnblase

Diagnosen
Bei Patienten, die zur Instillation von Zytostatika oder BCG (Bacillus Calmette-Guérin) in die Blase aufgenommen werden, ist die zu behandelnde Neubildung als Hauptdiagnose zu verschlüsseln (s.a. DKR 0211 Chemotherapie bei Neubildungen).

Der Kode

Z51.1 Chemotherapiesitzung wegen bösartiger Neubildung

ist nicht zuzuweisen.

Prozeduren
Der Prozedurenkode

8-541.4 Instillation von zytotoxischen Materialien und Immunmodulatoren in die Harnblase

ist einmal pro Krankenhausaufenthalt zuzuweisen.