2006-0212d Instillation von zytotoxischen Materialien in die Harnblase
Kleine Änderungen der Version: 2008
Änderungen der Ursprungsversion: 2005, 2004
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
0212d Instillation von zytotoxischen Materialien in die Harnblase
Diagnosen
Bei Patienten, die zur Instillation von Zytostatika oder BCG (Bacillus Calmette-Guérin) in die Blase aufgenommen werden, ist die zu behandelnde Neubildung als Hauptdiagnose zu verschlüsseln (s.a. DKR 0211 Chemotherapie bei Neubildungen).
Der Kode
Z51.1 | Chemotherapiesitzung wegen bösartiger Neubildung |
ist nicht zuzuweisen.
Prozeduren
Der Prozedurenkode
8-541.4 | Instillation von zytotoxischen Materialien und Immunmodulatoren in die Harnblase |
ist einmal pro Krankenhausaufenthalt zuzuweisen.