2006-1204d Knochentranssplantationen bei kraniofazialen Eingriffen

Die Kodierrichtlinie wurde 2007 gelöscht.

Änderung der Ursprungsversion: 2005

Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003

1204Knochentranssplantationen bei kraniofazialen Eingriffen

Knochentransplantationen bei kraniofazialen Eingriffen, bei denen der Knochen an der betroffenen Lokalisation im Gesicht gewonnen wird, sind jeweils im Kode für die Rekonstruktion enthalten. Für Knochentransplantate, die an einer anderen Stelle entnommen werden, z.B. der Crista iliaca, ist/sind ein oder mehrere zusätzliche(r) Kode(s) aus

5-783 Entnahme eines Knochentransplantates

anzugeben.