2006-1915c Missbrauch/Misshandlung von Erwachsenen und Kindern
Änderungen der Ursprungsversion: 2013, 2004
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
1915c Missbrauch/Misshandlung von Erwachsenen und Kindern
In Fällen von Missbrauch ist/sind die vorliegende(n) Verletzung(en) bzw. psychischen Störungen zu kodieren.
Ein Kode der Kategorie
T74.– | Missbrauch von Personen |
als Ursache der Verletzung(en) oder psychischen Störungen ist nicht anzugeben.
Dies gilt auch für die Kodierung beim Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom.