2006-1911a Mehrfachverletzungen
Kleine Änderungen der Version: In diesem Jahr.
Änderungen der Ursprungsversion: 2014
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
1911a Mehrfachverletzungen
Diagnosen
Die einzelnen Verletzungen werden, wann immer möglich, entsprechend ihrer Lokalisation und ihrer Art so genau wie möglich kodiert.
Kombinationskategorien für Mehrfachverletzungen (T00–T07 Verletzungen mit Beteiligung mehrerer Körperregionen) und Kodes aus S00–S99, die mit einer „.7“ an vierter Stelle multiple Verletzungen kodieren, sind nur dann zu verwenden, wenn die Anzahl der zu kodierenden Verletzungen die maximale Zahl der übermittelbaren Diagnosen überschreitet. In diesen Fällen sind spezifische Kodes (Verletzung nach Lokalisation/Art) für die schwerwiegenderen Verletzungen zu verwenden und die Mehrfachkategorien, um weniger schwere Verletzungen (z.B. oberflächliche Verletzungen, offene Wunden sowie Distorsion und Zerrung) zu kodieren (s.a. DKR D012 Mehrfachkodierung).
Hinweis: Das Alphabetische Verzeichnis der ICD-10-GM schlägt für eine „Mehrfachverletzung“ oder ein „Polytrauma“ den Kode T07 (Nicht näher bezeichnete multiple Verletzungen) vor. Dieser Kode ist unspezifisch und deshalb nach Möglichkeit nicht zu verwenden.
Reihenfolge der Kodes bei multiplen Verletzungen
Im Fall von mehreren näher beschriebenen Verletzungen ist als Hauptdiagnose die Erkrankung auszuwählen, die am schwerwiegendsten ist.
Beispiel 1
Ein Patient wird mit fokaler Hirnkontusion, traumatischer Amputation eines Ohres, 20-minütiger Bewusstlosigkeit, Prellung von Gesicht, Kehlkopf und Schulter sowie mit Schnittwunden in Wange und Oberschenkel aufgenommen.
Hauptdiagnose: | S06.31 | Umschriebene Hirnkontusion |
Nebendiagnose(n): | S06.70! | Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma, weniger als 30 Minuten |
S08.1 | Traumatische Amputation des Ohres | |
S01.41 | Offene Wunde der Wange | |
S71.1 | Offene Wunde des Oberschenkels | |
S00.85 | Oberflächliche Verletzung sonstiger Teile des Kopfes, Prellung | |
S10.0 | Prellung des Rachens | |
S40.0 | Prellung der Schulter und des Oberarms |
In diesem Fall werden S09.7 Multiple Verletzungen des Kopfes und T01.8 Offene Wunden an sonstigen Kombinationen von Körperregionen nicht angegeben, da individuelle Kodes anzugeben sind, wann immer dies möglich ist.
Prozeduren
Zusätzlich zu den Kodes für die einzelnen durchgeführten Prozeduren ist bei der Versorgung von Mehrfachverletzungen und Polytraumen der passende Zusatzkode
5-981 | Versorgung bei Mehrfachverletzung |
bzw. aus
5-982 | Versorgung bei Polytrauma |
anzugeben.