2006-1102a Adhäsionen
Ursprüngliche Version dieser Kodierrichtlinie: 2003
1102a Adhäsionen
Die Lösung von abdominalen Adhäsionen kann eine aufwändige „Hauptprozedur” oder eine im Rahmen einer anderen Prozedur mitdurchgeführte Begleitprozedur („Nebenprozedur”) sein. Auch wenn Adhäsionen im Verlauf einer anderen Bauchoperation gelöst werden, kann der Vorgang im Einzelfall relevanten Aufwand verursachen. Dann sind ein Diagnosekode (z.B. K66.0 Peritoneale Adhäsionen) für die Adhäsion und ein Prozedurenkode aus
5-469.1 | Bridenlösung oder |
5-469.2 | Adhäsiolyse |
für die Lösung der Adhäsionen anzugeben.