2003-0908a Koronararterienbypass

Kleine Änderungen der Version: 2010, 2009, 2006

Änderungen der Ursprungsversion: 2013, 2007, 2005, 2004

Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.

0908a Koronararterienbypass

Zur Kodierung der Diagnosen siehe DKR 0901a Ischämische Herzkrankheit.

Kodierung der Prozeduren

Basis der Kodierung eines Koronararterienbypass ist die Anzahl der versorgten Koronararterien und der Typ des Bypassmaterials (Graft) (z.B. die Vena saphena, die A. mammaria interna oder anderes Material). Es ist nicht notwendig, die Entnahme des Gefäßes zu kodieren, da diese im Prozedurenkode für den Bypass eingeschlossen ist.

Im OPS-301 stehen zur Verschlüsselung die Viersteller

5-361 Anlegen eines aortokoronaren Bypass und
5-362 Anlegen eines aortokoronaren Bypass durch minimalinvasive Technik

zur Verfügung.

Die Kodes aus 5-361 verschlüsseln an 5. Stelle die Anzahl der Bypässe, die Kodes aus 5-362 sowohl die Anzahl der Bypässe als auch den Zugang.

An 6. Stelle wird bei beiden Vierstellern die Art des Transplantates kodiert.

Sofern ein Patient mit einer Kombination aus arteriellen und venösen Bypässen versorgt wird, sind die entsprechenden Einzelkodes zu verwenden (siehe Beispiel 2).

Sequential (Skip-) Bypass

Hierbei wird ein Bypassgefäß benutzt, um mehrere Koronargefäße zu versorgen (siehe Beispiel 1).

Beispiel 1

Die Koronarrevaskularisation wird erreicht mit vier V. saphena Grafts; Aorta zum Diagonalast der linken Koronararterie und in aufeinanderfolgender Weise zur marginalen Verzweigung des R. circumflexus, zur rechten Koronararterie und zur linken absteigenden Koronararterie.

Diese Operation kann auch so dokumentiert werden:
ACBx4
SVG -> D1
SVG -> OM1 -> RCA -> LAD

Prozedur(en): 5-361.31 Anlegen eines aortokoronaren Bypass, Bypass vierfach, mit autogenen Venen

Beispiel 2

Die linke A. mammaria interna wurde zur LAD geführt und V. saphena Grafts wurden verwendet, um Blut von der Aorta zur marginalen Verzweigung des Ramus circumflexus und zum Diagonalast zu bringen.
ACBx3
LIMA -> LAD
SVG: Ao -> OM1
Ao -> D1

Prozedur(en): 5-361.03 Anlegen eines aortokoronaren Bypass, Bypass einfach, mit autogenen Arterien
5-361.11 Anlegen eines aortokoronaren Bypass, Bypass zweifach, mit autogenen Venen

Bypassoperationen in minimal-invasiver Technik

Die Bezeichnung minimal invasive Herzchirurgie bezieht sich einerseits auf einen kleineren Zugang als der standardgemäßen medianen Sternotomie und andererseits auf den Verzicht des HLM-Einsatzes.

Das Anlegen eines aortokoronaren Bypass durch minimalinvasive Technik ist mit der zutreffenden Schlüsselnummer aus

5-362 Anlegen eines aortokoronaren Bypass durch minimalinvasive Technik

zu kodieren.

Falls bei einem Eingriff dieses Typs die Herz-Lungen-Maschine verwendet wird, ist dies gesondert zu kodieren.

Zusätzliche Prozeduren im Zusammenhang mit Bypassoperationen

Herz-Lungen-Maschine (HLM)

Bei Operationen, bei denen die Herz-Lungen-Maschine grundsätzlich zum Einsatz kommt, ist ihre Anwendung im Operationskode enthalten. Dies ist durch entsprechende Hinweise im OPS-301 gekennzeichnet. Wenn die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine nicht im Operationskode enthalten ist, ist sie mit der passenden Schlüsselnummer aus

8-851 Operativer äußerer Kreislauf (bei Anwendung der Herz-Lungen-Maschine)

zu kodieren.

Die Anwendung der HLM mit Hypothermie ist zu verschlüsseln, wenn sie nicht im Prozedurenkode enthalten ist:

8-851.1 Operativer äußerer Kreislauf (bei Anwendung der Herz-Lungen- Maschine) mit milder Hypothermie oder
8-851.2 Operativer äußerer Kreislauf (bei Anwendung der Herz-Lungen- Maschine) mit tiefer Hypothermie

Temporärer Herzschrittmacher, temporäre Elektroden

Da die Implantation der Sonden zur temporären Herzfrequenzstimulation ein Routinebestandteil einer Bypassoperation ist, ist sie nicht gesondert zu kodieren. (s.a. DKR 0911b Schrittmacher/Defibrillatoren).

ACBs: Reoperation

Kodierung der Diagnosen

Als Hauptdiagnose ist die Herzerkrankung oder die Ursache für die Reoperation anzugeben (s.a. DKR 0909a Revisionen oder Reoperationen).

Beispiel 3

Ein Patient wurde mit einer instabilen Angina aufgenommen, die sich drei Jahre nach einer Bypassoperation entwickelt hat. Die Herzkatheteruntersuchung zeigte eine koronare Herzerkrankung im Bereich des Venenbypasses.

Hauptdiagnose: I20.0 Instabile Angina pectoris
Nebendiagnose(n): I25.12 Atherosklerotische Herzkrankheit: Autologer Venenbypass

Die Kodes

I25.12 Atherosklerotische Herzkrankheit, autologer Venenbypass

oder

I25.13 Atherosklerotische Herzkrankheit, nicht-autologer biologischer Bypass

sind nur zu verwenden, wenn der Bypass selbst betroffen ist. In diesem Fall ist es nicht erforderlich,

Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses

als Zusatzdiagnose anzugeben.

Wenn die vorhandenen Bypässe offen sind und der Eingriff durchgeführt wird, um natürliche Koronargefäße zu überbrücken, ist

I25.11 Atherosklerotische Herzkrankheit, natürliche Koronararterie

zusammen mit

Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses

zu kodieren.

Anmerkung: Für die Abrechnung von Fallpauschalen und Sonderentgelten sind bei der Zuweisung des Diagnosekodes Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses die Übergangsregelungen (siehe dort unter Nebendiagnosen) zu beachten.

Kodierung der Prozeduren

Die Reoperation ist ein erneuter Eingriff nach vorausgegangener Herzoperation mit Eröffnung des Perikards oder offener Operation an Herzklappen.

Reoperationen sind komplexer und mit größeren technischen Schwierigkeiten verbunden als die ursprüngliche Herzoperation. Daraus resultiert ein deutlicher Mehrverbrauch an Ressourcen.

Grundsätzlich ist bei jeder Bypass-Reoperation zusätzlich zu den spezifischen Bypasskodes (5-361 oder 5-362) der Kode

5-379.5 Andere Operationen an Herz und Perikard: Reoperation

anzugeben. Diese Kodieranweisung stellt somit eine Ausnahme zu DKR P013b Wiedereröffnung eines Operationsgebietes/Reoperation dar (s.a. DKR 0909a Revisionen oder Reoperationen)

Wird ein vorhandener Bypass revidiert oder neu angelegt, sind zusätzlich die Kodes

5-363.1 Koronararterienbypass-Revision

oder

5-363.2 Koronararterienbypass-Neuanlage

zuzuweisen.

Wenn bei Operationen, bei denen dies nicht grundsätzlich der Fall ist (5-362), eine Herz-Lungen-Maschine benutzt wurde, ist zusätzlich ein Kode aus

8-851 Operativer äußerer Kreislauf (bei Anwendung der Herz-Lungen-Maschine)

anzugeben.