2003-P015a Organentnahme und Transplantation
Kleine Änderungen der Version: 2008
Änderungen der Ursprungsversion: 2014, 2007, 2006, 2005, 2004
Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.
P015a Organentnahme und Transplantation
Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unterscheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.
1. Lebendspende
Spender (allogen), die aufgenommen werden, um Organe und Gewebe zu spenden, haben im Allgemeinen einen ICD-10-Hauptdiagnose-Kode aus der Kategorie: „Z52.- Spender von Organen und Gewebe“ (ausgenommen autogene Spende in einem Aufenthalt). Zu kodieren sind die vorliegenden Nebendiagnosen und die entsprechenden Prozedurenkodes zur Entnahme des Transplantates.
Bei autogener Spende und Transplantation während eines stationären Aufenthaltes entfällt der ICD-10-Kode „Z52.- Spender von Organen und Gewebe“. Die Haupt- und Nebendiagnosen sowie die OPS-Kodes für die Entnahme des Transplantates und die Kodes für die eigentliche Transplantation sind anzugeben (siehe DKR 0301a Stammzellentnahme und Transplantation).
2. Postmortale Spende nach Gehirntod im Krankenhaus
(Kriterien für eine mögliche postmortale Spende sind: Gehirntod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer, Einwilligung und klinische Eignung)
Die Kodierung bei einem sterbenden Patienten, der als Organspender in Frage kommt, unterscheidet sich nicht vom üblichen Vorgehen bei der Verschlüsselung von Diagnosen und Prozeduren: als Hauptdiagnose ist diejenige Erkrankung oder Verletzung zu kodieren, die die Aufnahme veranlasst hat, hinzu kommen vorliegende Nebendiagnosen und die durchgeführten Prozeduren, mit Ausnahme der Organentnahme.
Der Kode Z00.5 für „Untersuchung eines potentiellen Spenders eines Organs oder Gewebes“ ist nicht anzugeben.
Empfänger des transplantierten Organs bekommen als Hauptdiagnose den Grund der Aufnahme und den entsprechenden Prozedurenkode für die Transplantation. Es ist nicht notwendig, die Entfernung des erkrankten Organs zu kodieren. Domino-Transplantationspatienten (wenn der Patient während der Behandlungsphase ein Organ sowohl erhält als auch spendet (z.B. Herz/Lunge) erhalten eine Spender-Nebendiagnose (Z52.-) und die Prozedurenkodes für die Transplantation und für die Entnahme (mit der Transplantation als Hauptprozedur).
ORGAN/ GEWEBE |
SPENDE |
ENTNAHME |
TRANSPLANTATION |
||
Blut, Stammzellen |
Z52.0 |
5-410.1 |
Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen zur Transplantation |
8-805 |
Transfusion von hämatopetischen Stammzellen |
Haut |
Z52.1 |
5-901 |
Freie Hauttransplantation, Entnahmestelle |
Geeigneter Kode aus 5-89…5-92 Operationen an Haut und Unterhaut |
|
5-904 |
Lappenplastik an Haut und Unterhaut, Entnahmestelle |
||||
5-924 |
Freie Hauttransplantation und Lappenplastik an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen, Entnahmestelle |
||||
Knochen |
Z52.2 |
5-783 |
Entnahme eines Knochentransplantates |
5-784 |
Knochentransplantation |
Knochenmark |
Z52.3 |
5-410.0 |
Entnahme von Knochenmark zur Transplantation |
5-411 |
Knochenmarktransplantation |
Niere |
Z52.4 |
5-554.8 |
Nephrektomie zur Transplantation, Lebendspender |
5-555 |
Nierentransplantation |
Kornea |
Z52.5 |
5-163.0 |
Entfernung des Augapfels [Enukleation] ohne Einführung eines Orbitaimplantates |
5-125 |
Hornhauttransplantation und |
5-123.4 |
Keratektomie bei einem Spender |
||||
Limbus-Stammzellen/ |
Z52.8 |
5-112 |
Exzision und Destruktion von (erkranktem) Gewebe der Konjunktiva |
5-113.0 |
Transplantation von Bindehaut oder Stammzellen des Limbus |
Leber |
Z52.6 |
5-503.3 |
Leberteilresektion links (zur Lebendorganspende) |
5-504 |
Lebertransplantation |
NUR FÜR POSTMORTALSPENDE | |||||
Herz |
5-379.2 |
Herzentnahme postmortal (zur Transplantation) |
5-375.0 |
Herztransplantation, orthotop |
|
5-379.3 |
Entnahme von Herzgewebe postmortal (zur Transplantation) |
5-375.1 |
Herztransplantation, heterotop |
||
Lunge |
5-327.8 |
Pneum(on)ektomie, postmortal (zur Transplantation) |
5-335 |
Lungentransplantation |
|
Herz und Lunge |
5-379.4 |
Herz-Lungen-Entnahme postmortal (zur Transplantation) |
5-375.2 |
Herz- und Lungentransplantation |
|
Pankreas |
5-525.4 |
Pankreatektomie postmortal (zur Transplantation) |
5-528 |
Transplantation von Pankreas(gewebe) |
|
Leber |
5-503.0 |
Hepatektomie, postmortal (zur Transplantation) |
5-504 |
Lebertransplantation |
|
Kornea |
5-163.0 |
Entfernung des Augapfels [Enukleation] ohne Einführung eines Orbitaimplantates |
5-125 |
Hornhauttransplantation und |
|
5-123.4 |
Keratektomie bei einem Spender |
||||
Niere |
5-554.9 |
Nephrektomie, postmortal (zur Transplantation) |
5-555 |
Nierentransplantation |