2003-1601a Neugeborene
Das ist die Ursprungsversion dieser Kodierrichtlinie.
1601a Neugeborene
Die Neonatalperiode ist in Deutschland wie folgt definiert:
„Die Neonatalperiode beginnt mit der Geburt und endet mit Vollendung des 28. Tages nach der Geburt.“
(ICD Band II -Regelwerk, Kapitel 5.7.1)
Ein Kode der Kategorie
Z38.– | Lebendgeborene nach dem Geburtsort |
ist als Hauptdiagnose anzugeben, wenn das Neugeborene gesund ist (einschließlich der Kinder, bei denen eine Beschneidung vorgenommen wurde). Diese Kategorie beinhaltet Kinder, die
a) | im Krankenhaus geboren wurden |
b) | außerhalb des Krankenhauses geboren und unmittelbar nach der Geburt aufgenommen wurden. |
Beispiel 1
Ein Neugeborenes, zu Hause geboren (vaginale Entbindung), wird aufgenommen. Es liegt keine Erkrankung vor.
Hauptdiagnose: | Z38.1 | Einling, Geburt außerhalb des Krankenhauses |
Ein krankhafter Zustand, der während des stationären Aufenthaltes auftritt, ist vor einem Kode aus Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort zu kodieren (siehe Beispiel 2).
Beispiel 2
Ein Neugeborenes, im Krankenhaus gesund geboren (vaginale Entbindung), wird wegen drei Tage nach der Geburt auftretenden Krampfanfällen behandelt.
Hauptdiagnose: | P90 | Krämpfe beim Neugeborenen |
Nebendiagnose(n): | Z38.0 | Einling, Geburt im Krankenhaus |
Für Frühgeborene und bereits bei Geburt erkrankte Neugeborene werden die Kodes für die krankhaften Zustände vor einem Kode aus Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort angegeben (siehe Beispiel 3 und 4).
Beispiel 3
Ein Frühgeborenes mit Entbindung in der 36. Schwangerschaftswoche und einem Geburtsgewicht von 2280 Gramm sowie leichter Asphyxie unter der Geburt wird sofort nach der Geburt behandelt.
Hauptdiagnose: | P07.1 | Neugeborenes mit sonstigem niedrigem Geburtsgewicht |
Nebendiagnose(n): | P21.1 | Leichte oder mäßige Asphyxie unter der Geburt |
Z38.0 | Einling, Geburt im Krankenhaus |
Kodes aus Z38.- sind nicht zu verwenden, wenn die Behandlung während einer zweiten oder nachfolgenden stationären Aufnahme erfolgt.
Beispiel 4
Ein männliches Neugeborenes wird am 2. Tag nach einem Kaiserschnitt mit Atemnotsyndrom und Pneumothorax aus dem Krankenhaus A in das Krankenhaus B verlegt.
Krankenhaus A: | ||
Hauptdiagnose: | P22.0 | Atemnotsyndrom [Respiratory distress] des Neugeborenen |
Nebendiagnose(n): | P25.1 | Pneumothorax mit Ursprung in der Perinatalperiode |
Z38.0 | Einling, Geburt im Krankenhaus | |
Krankenhaus B: | ||
Hauptdiagnose: | P22.0 | Atemnotsyndrom [Respiratory distress] des Neugeborenen |
Nebendiagnose(n): | P25.1 | Pneumothorax mit Ursprung in der Perinatalperiode |
Beispiel 5
Ein Neugeborenes wird im Alter von sieben Tagen mit Icterus neonatorum wieder zur Phototherapie aufgenommen. Es wird eine anhaltende Lichttherapie über 12 Stunden durchgeführt.
Hauptdiagnose: | P59.9 | Neugeborenenikterus, nicht näher bezeichnet |
Prozedur(en): | 8-560.2 | Lichttherapie des Neugeborenen (bei Hyperbilirubinämie) |
Anmerkung: Für die Abrechnung der Fallpauschalen und Sonderentgelte sind bei der Festlegung der Haupt- und Nebendiagnosen die Übergangsregelungen zu beachten.